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   OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2001 - 6 A 10578/01   

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https://dejure.org/2001,28264
OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2001 - 6 A 10578/01 (https://dejure.org/2001,28264)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.12.2001 - 6 A 10578/01 (https://dejure.org/2001,28264)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Dezember 2001 - 6 A 10578/01 (https://dejure.org/2001,28264)
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  • BVerwG, 31.05.2000 - 3 B 151.99

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Führen der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2001 - 6 A 10578/01
    Ein Vertrauensschutz kommt insoweit von vorneherein nicht in Betracht (BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2000 - 3 B 151/99 - ; Urteil des Senats vom 13. März 2001 - 6 A 11991/00.OVG - ).

    Unter dem Gesichtspunkt der Qualitätssicherung erscheint es angemessen, in den Übergangsvorschriften einen wenigstens ebenso langen Tätigkeitszeitraum festzusetzen, wie er für die reguläre Weiterbildung gilt (BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2000 - 3 B 151/99 -).

    Die mit der hier einschlägigen Übergangsbestimmung vergleichbare Regelung des § 23 Abs. 9 und 12 der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Nordrhein wurde vom Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluss vom 31. Mai 2000 - 3 B 151/99 - als sachgerecht bezeichnet und nach Art. 12 GG nicht beanstandet.

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2001 - 6 A 10578/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 5. Mai 1987, BVerfGE 75, 246 ) ist der Normgeber befugt, im Rahmen von Art. 12 Abs. 1 GG Berufsbilder zu fixieren sowie Ausbildungsnachweise, Qualifikationsanforderungen und Regelungen zum Sachkundenachweis als subjektive Berufszulassungsvoraussetzungen aufzustellen.

    In diesem Zusammenhang können Übergangsregelungen für diejenigen erforderlich sein, welche eine künftig unzulässige Tätigkeit in der Vergangenheit in erlaubter Weise ausgeübt haben (BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 1987, BVerfGE 75, 246 ).

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84

    Heilpraktikergesetz

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2001 - 6 A 10578/01
    Solche Beschränkungen sind zulässig, wenn sie als Voraussetzung zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Berufs und zum Schutz von Gemeinschaftsgütern, zu denen auch die Gesundheit der Bevölkerung zählt (BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 1988, BVerfGE 78, 179 ), erforderlich sind und wenn sie nicht außer Verhältnis zum angestrebten Zweck stehen, d.h. nicht übermäßig oder unzumutbar belasten (BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 1983, BVerfGE 64, 72 ).
  • BVerfG, 04.05.1983 - 1 BvL 46/80

    Prüfingenieure

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2001 - 6 A 10578/01
    Solche Beschränkungen sind zulässig, wenn sie als Voraussetzung zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Berufs und zum Schutz von Gemeinschaftsgütern, zu denen auch die Gesundheit der Bevölkerung zählt (BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 1988, BVerfGE 78, 179 ), erforderlich sind und wenn sie nicht außer Verhältnis zum angestrebten Zweck stehen, d.h. nicht übermäßig oder unzumutbar belasten (BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 1983, BVerfGE 64, 72 ).
  • BVerfG, 01.02.1973 - 1 BvR 426/72

    Verfassungsmäßigkeit des Zweiten Steuerberatungsänderungsgesetzes

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2001 - 6 A 10578/01
    Denn das Berufsgrundrecht bietet keinen Schutz gegen neue Konkurrenz für einen Beruf, der selbst unangetastet bleibt; es gibt kein subjektives Recht auf Erhaltung des Geschäftsumfangs und die Sicherung weiterer Erwerbsmöglichkeiten (BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 1973, BVerfGE 34, 252 ).
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvL 25/84

    Selbstbedienung bei Arzneimitteln

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2001 - 6 A 10578/01
    Eine solche liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 14. April 1987, BVerfGE 75, 166 ) nur vor, wenn der Gesetzgeber eine Gruppe von Normadressaten im Verhältnis zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und von solchem Gewicht bestehen, dass sie eine Ungleichbehandlung rechtfertigen.
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